Geplanter Beginn
Der Regierungsentwurf vom August 2026 sieht 10 € monatlich vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr vor. Über zwölf volle Jahre sind das 1.440 € Beiträge, ohne Erträge. Der Start ist für 2027 vorgesehen; der Jahrgang 2020 soll rückwirkend für 2026 berücksichtigt werden, anschließend kommen die neuen Sechsjährigen hinzu. Dies ist der Stand des Entwurfs, keine Gleichsetzung mit dem bereits beschlossenen AvD-Reformgesetz.
Individuell oder kollektiv
Eltern sollen einen zertifizierten Standarddepotvertrag eröffnen können. Vorgesehen sind höchstens 1 % Effektivkosten und keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Ohne eigenen Vertrag soll der Bund kollektiv anlegen, verwaltet durch die Bundesbank. Eine spätere Übertragung in einen individuellen Vertrag ist nach den vorgesehenen Regeln möglich.
Privates Geld und Bindung
Zusätzliche private Beiträge sollen bis 6.840 € jährlich möglich sein. Das Geld dient der Altersvorsorge und wird grundsätzlich nicht vor 65 ausgezahlt. Volljährigkeit bedeutet deshalb keine freie Verfügung. Finanzbildung und eine freie Reserve für Ausbildung oder andere frühe Ausgaben bleiben eigene Aufgaben.
Quellen und Vertiefung
BMF: Regierungsentwurf zur Frühstartrente
Ergänzung zum Booklet Altersvorsorgedepot, Version 2.0 · Grafikstand: September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.