Das Altersvorsorgedepot verstehen · Ergänzung

Frühstartrente: Was Eltern wissen müssen

Ein staatlicher Startbetrag soll früh Kapital für die spätere Altersvorsorge aufbauen.

Geplanter Beginn

Der Regierungsentwurf vom August 2026 sieht 10 € monatlich vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr vor. Über zwölf volle Jahre sind das 1.440 € Beiträge, ohne Erträge. Der Start ist für 2027 vorgesehen; der Jahrgang 2020 soll rückwirkend für 2026 berücksichtigt werden, anschließend kommen die neuen Sechsjährigen hinzu. Dies ist der Stand des Entwurfs, keine Gleichsetzung mit dem bereits beschlossenen AvD-Reformgesetz.

Individuell oder kollektiv

Eltern sollen einen zertifizierten Standarddepotvertrag eröffnen können. Vorgesehen sind höchstens 1 % Effektivkosten und keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Ohne eigenen Vertrag soll der Bund kollektiv anlegen, verwaltet durch die Bundesbank. Eine spätere Übertragung in einen individuellen Vertrag ist nach den vorgesehenen Regeln möglich.

Privates Geld und Bindung

Zusätzliche private Beiträge sollen bis 6.840 € jährlich möglich sein. Das Geld dient der Altersvorsorge und wird grundsätzlich nicht vor 65 ausgezahlt. Volljährigkeit bedeutet deshalb keine freie Verfügung. Finanzbildung und eine freie Reserve für Ausbildung oder andere frühe Ausgaben bleiben eigene Aufgaben.

Quellen und Vertiefung

BMF: Regierungsentwurf zur Frühstartrente

Ergänzung zum Booklet Altersvorsorgedepot, Version 2.0 · Grafikstand: September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.

Frühstartrente: Was Eltern wissen müssen

Vergrößerte Infografik: Frühstartrente: Was Eltern wissen müssen