Zehn oder fünfzehn Jahre
Von 55 bis 65 sind es zehn, bis 70 fünfzehn Jahre. Mehr Zeit kann zusätzliche Beiträge und Erträge ermöglichen. Wie viel Schwankung Du tragen kannst, hängt aber auch davon ab, wann Du das Geld brauchst und welche anderen Einkünfte vorhanden sind.
Nicht jedes Jahr ist ein Förderjahr
Mit dem Übergang in eine volle Altersrente kann die unmittelbare Förderberechtigung aus der Beschäftigung entfallen. Ein späterer Auszahlungsbeginn bis 70 bedeutet daher nicht automatisch, dass in jedem zusätzlichen Jahr dieselben Zulagen bestehen. Prüfe den konkreten Versicherungs- und Erwerbsstatus.
Günstigerprüfung zur richtigen Zeit
Während der Ansparphase prüft das Finanzamt, ob der Sonderausgabenabzug mehr Steuerentlastung bringt als der Zulagenanspruch. Eine zusätzliche Differenz wird über die Steuerfestsetzung berücksichtigt. Die Besteuerung späterer Altersleistungen ist ein anderer Vorgang.
Quellen und Vertiefung
BMF: Förderberechtigung und Günstigerprüfung
Einordnung zur Originalgrafik
Die Günstigerprüfung findet bei den Beiträgen in der Ansparphase statt. Sie ist keine Prüfung erst im Ruhestand. Eine Ansparzeit bis 70 garantiert außerdem keine durchgehende Zulagenberechtigung.
Ergänzung zum Booklet Altersvorsorgedepot, Version 2.0 · Grafikstand: September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.