Geförderte Leistungen
Hierzu gehören Leistungen aus den geförderten Eigenbeiträgen sowie Zulagen und deren Wertentwicklung. Diese Leistungen werden grundsätzlich vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuertarif besteuert – nicht nur ihr Gewinnanteil.
Ungeförderte Leistungen
Bei Beiträgen oberhalb der Fördergrenze oder ohne Förderung wird der entsprechende Leistungsteil gesondert ermittelt. Für eine Leibrente kann Ertragsanteilsbesteuerung gelten; bei anderen Leistungen können Unterschiedsbetrag und weitere gesetzliche Voraussetzungen maßgeblich sein.
Einmalbetrag richtig einordnen
Von 200.000 € vollständig gefördertem Kapital können zu Beginn bis zu 60.000 € entnommen werden. Diese 60.000 € sind eine Bruttoleistung. Sie treffen im Auszahlungsjahr auf andere steuerpflichtige Einkünfte. Eine mögliche Beitragspflicht in Kranken- und Pflegeversicherung hängt zusätzlich vom Versicherungsstatus ab.
Quellen und Vertiefung
Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.