Die Grundregel
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person im Kalenderjahr; bei zusammen veranlagten Ehegatten beträgt der gemeinsame Betrag 2.000 Euro. Er gilt für entsprechende Kapitalerträge insgesamt, etwa Zinsen, Dividenden und Fondserträge.
Was Du dabei beachten solltest
Der Pauschbetrag ersetzt den Abzug tatsächlicher Werbungskosten. Ein ungenutzter Betrag wird nicht in das nächste Jahr übertragen. Mit einem Freistellungsauftrag kann die Bank ihn beim Steuerabzug berücksichtigen. Bei mehreren Banken darf die Summe der Aufträge den verfügbaren Höchstbetrag nicht überschreiten.
Grundlage
Gesetzliche Grundlage: § 20 Absatz 9 EStG. Vereinfachte Einordnung für ein gewöhnliches privates Depot; besondere Fälle können abweichen.
Praxis · Version 2.0 · Stand: September 2026.