Zeitpunkt
Die neuen Verträge sehen den regulären Auszahlungsbeginn zwischen 65 und 70 vor. Ein früherer Beginn kann bei einer bereits gezahlten entsprechenden gesetzlichen Altersleistung zulässig sein. Entscheidend bleibt der vereinbarte Vertragsbeginn.
Zwei Grundwege
- Lebenslange Leibrente: Zahlungen bis zum Lebensende; die genaue Leistung und mögliche Garantiezeit hängen vom Vertrag ab.
- Befristeter Auszahlungsplan: mindestens bis zum 85. Lebensjahr; Raten können sich ändern, Restkapital kann vererbbar sein.
- Nach dem Ende eines befristeten Plans erfolgen keine weiteren laufenden Zahlungen aus diesem Plan.
Teilkapital
Zu Beginn können bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals ohne Zweckbindung entnommen werden. Das ist eine Bruttoleistung, keine steuerfreie zusätzliche Förderung. Sonderfälle wie eine Kleinbetragsrente unterliegen eigenen Regeln.
Quellen und Vertiefung
Gesetzestext: Auszahlungsphase
Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.