Das Kapital bleibt im Risiko
Im Plan kann das verbleibende Kapital weiter angelegt sein. Kurse, Kosten und Entnahmen verändern den Wert. Eine hohe Anfangsrate ist keine automatisch lebenslang garantierte Rente.
Neuberechnung
Zu Beginn und wiederkehrend nach spätestens drei Jahren wird die Rate neu festgelegt. Dafür werden jeweils mindestens 80 % des verbleibenden Kapitals durch die verbleibenden Monate bis zum Ende des Plans geteilt. Das Gesetz schreibt keine gleichbleibende 4-%-Rendite und keine unveränderliche Monatsrate vor.
Am Ende
Der Plan endet frühestens mit 85. Ein etwaiger verbleibender Rest wird am Laufzeitende ausgezahlt. Wer länger lebt, erhält danach keine laufende Leistung mehr aus diesem Plan. Prüfe deshalb weitere lebenslange Einkünfte und die konkrete Auszahlungsvereinbarung.
Quellen und Vertiefung
Gesetzestext: Ratenberechnung und Restkapital
Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.