Das Altersvorsorgedepot verstehen

Wer kann es nutzen?

Der Förderanspruch hängt von gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Unmittelbarer Anspruch

Zu den typischen Gruppen gehören rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, Beamte mit den erforderlichen Voraussetzungen sowie weitere gesetzlich genannte Personen. Die Reform bezieht auch viele Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke ein. Bei Selbstständigen zählen die begünstigten Einkünfte und eine abgegebene Steuererklärung.

Besondere Fälle

Ein Minijob ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann einen Förderanspruch begründen. Kindererziehungszeiten und bestimmte Lohnersatzleistungen können ebenfalls relevant sein. Freiwillige Rentenversicherung oder Wohnsitz allein genügen nicht.

Mittelbare Berechtigung

Ehe- oder eingetragene Lebenspartner können unter Voraussetzungen mittelbar berechtigt sein. Hier gelten ein eigener Vertrag, 120 € Jahresbeitrag und andere Regeln für die Grundzulage. Die Beispiele mit 540 € maximaler Grundzulage beziehen sich auf unmittelbar Förderberechtigte.

Quellen und Vertiefung

Gesetzestext: Förderberechtigung und Zulagen

Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.

Wer kann es nutzen?

Vergrößerte Infografik: Wer kann es nutzen?