Was die Trennung bewirkt
Bei einem als Sondervermögen ausgestalteten Investmentfonds wird das Fondsvermögen getrennt vom eigenen Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft gehalten. Es gehört grundsätzlich nicht zu deren Insolvenzmasse. Eine Verwahrstelle übernimmt Verwahr- und Kontrollfunktionen.
Wovor es nicht schützt
- Kursverlusten der gehaltenen Wertpapiere
- Ausfällen einzelner Anlagen
- Währungs- und Marktrisiken
- Verlusten durch die Anlagestrategie
Die rechtliche Form prüfen
Die konkrete Fondsstruktur hängt auch vom Domizil ab. Sondervermögen ist keine Einlagensicherung und garantiert keinen Marktwert. Ein ETF-Anteil kann trotz rechtlicher Trennung im Wert fallen.
Weiterführende Grundlage
Weitere Angaben und Methodik: § 92 KAGB.
Weitere Angaben und Methodik: § 99 KAGB: Insolvenzmasse.
Nachschlagewerk · Version 2.0 · Stand: September 2026.