Sonderfälle

Dein AvD kann auch ins Eigenheim

Wohnwirtschaftliche Verwendung ist unter bestimmten Bedingungen förderunschädlich möglich.

Zulässige Zwecke

Gefördertes Vorsorgevermögen kann unter gesetzlichen Voraussetzungen für eine selbst genutzte Wohnung verwendet werden: etwa Kauf, Bau, Tilgung und bestimmte Umbau- oder energetische Maßnahmen. Nicht jedes Immobilienvorhaben erfüllt die Bedingungen.

Vertrag und Antrag prüfen

Nicht jeder Vertrag muss jede Eigenheimoption anbieten. Vor einer Entnahme sind die konkrete Vertragsgestaltung, der begünstigte Zweck und das Verfahren bei der zuständigen Stelle zu prüfen. Eine freie Auszahlung mit anschließend beliebiger Verwendung ist davon zu unterscheiden.

Wohnförderkonto

Förderunschädlich bedeutet nicht steuerfrei. Die geförderte Verwendung wird im Wohnförderkonto erfasst und später steuerlich behandelt. Auch ein Auszug oder eine Änderung der Selbstnutzung kann Folgen haben. Immobilienvermögen schafft Wohnen, ersetzt aber nicht automatisch frei verfügbares Ruhestandseinkommen.

Quellen und Vertiefung

§ 92a EStG: Eigenheimrenten-Förderung

Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.

Dein AvD kann auch ins Eigenheim

Vergrößerte Infografik: Dein AvD kann auch ins Eigenheim