Steuern im Depot

Vorabpauschale

Ein möglicher steuerlicher Ansatz auch ohne Barausschüttung.

Worum es geht

Die Vorabpauschale kann entstehen, wenn die Ausschüttungen eines Investmentfonds unter dem gesetzlich bestimmten Basisertrag liegen. Sie ist nicht selbst der Steuerbetrag. Auch bei einem thesaurierenden Fonds kann dadurch eine Steuerbelastung auf dem Verrechnungskonto entstehen.

Die Berechnung vereinfacht

Ausgangspunkt ist der Rücknahmepreis zu Jahresbeginn, multipliziert mit 70 Prozent des veröffentlichten Basiszinses. Dieser Basisertrag wird auf den positiven Betrag aus der Preisveränderung im Kalenderjahr zuzüglich Ausschüttungen begrenzt. Anschließend werden die Ausschüttungen abgezogen. Für unterjährige Käufe gelten zeitanteilige Regeln.

Zufluss und späterer Verkauf

Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag können die tatsächliche Besteuerung beeinflussen. Angesetzte Vorabpauschalen werden bei der späteren Berechnung des Verkaufsgewinns berücksichtigt.

Im Alltag

Prüfe die Abrechnung und halte gegebenenfalls ausreichend Guthaben bereit. Der Basiszins wird jährlich neu veröffentlicht; verwende den zum betreffenden Jahr gehörenden Wert.

Grundlagen

Gesetzliche Grundlage: § 18 InvStG. Vereinfachte Einordnung für ein gewöhnliches privates Depot; besondere Fälle können abweichen.

Berücksichtigung beim Verkauf: § 19 InvStG.

Praxis · Version 2.0 · Stand: September 2026.

Vorabpauschale

Vergrößerte Infografik: Vorabpauschale